Bei einem Verkehrsunfall stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Unfallregulierung zur Wahrung Ihrer berechtigten zivilrechtlichen Interessen gegenüber der Versicherung des Gegners zur Seite. Ich berate Sie unabhängig und umfassend über sämtliche mögliche Ansprüche im Rahmen der Gesetze und der Rechtsprechung. Die Versicherung des Unfallgegners hat naturgemäß auch bei anscheinend klaren Fällen das Bestreben, möglichst wenig zu zahlen. Fragen Sie sich daher selbst, ob es in Ihrem Interesse liegt, die Regulierung Ihrer Ansprüche allein der Versicherung zu überlassen, zumal die Kosten meiner Inanspruchnahme in der Regel von der Gegenseite getragen werden müssen. Zur Meidung von Nachteilen ist es dabei dringend erforderlich, mich so schnell wie möglich nach einem Unfallereignis einzuschalten.
Hinweis: Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung von Rechtsanwalt Weger. Telefonische Angaben erfolgen ohne Gewähr.