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Hinter diesem Rechtsbegriff verbergen sich die Ansprüche des Käufers einer Sache gegen den Verkäufer. Gerade im Bereich des Fahrzeugkaufs und hier insbesondere bei Gebrauchtwagen zeigen sich nach Übergabe des Fahrzeugs oft Mängel, die man bei Vertragsschluß nicht erkannt hat oder die der Verkäufer verschwiegen hat, beispielsweise ein Unfallschaden am Fahrzeug oder eine höhere KM-Laufleistung als angegeben.
Hier berate ich Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht über Ihre möglichen Ansprüche gegen den Verkäufer, etwa ob Sie das Fahrzeug zurückgeben (Rücktritt, früher Wandlung) oder ein Teil des Kaufpreises zurückverlangen können (Minderung).
Ich erläutere Ihnen die Voraussetzungen, unter denen Sie als Käufer zu Ihrem Recht kommen können. Hierbei solltenSie auf den kundigen Rat eines Anwalts nicht verzichten. Andernfalls laufen Sie als Käufer Gefahr, obwohl Sie in der Sache selbst im Recht sind, wegen Nichteinhaltens bestimmter Regeln Ihre Ansprüche nicht durchsetzen zu können. Hierbei sei etwa die unter bestimmten Umständen erforderliche Einräumung der Nachbesserungsmöglichkeit durch den Verkäufer erwähnt oder der Lauf von Ausschluß- oder Verjährungsfristen.
Selbstverständlich stehe ich als Fachanwalt Für Verkehrsrecht auch dem Verkäufer mit Rat und Tat zur Seite, sollte dieser sich mit seiner Meinung nach ungerechtfertigten Forderungen eines Käufers konfrontiert sehen.
Hinweis: Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung von Rechtsanwalt Weger. Telefonische Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Letztes Update: 22.01.2012 |
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