Christian Weger - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Wiesbaden Zur Person Links Seminare Kontakt Impressum
""

UNFALLREGULIERUNG

""
 

Bei einem Verkehrsunfall stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Unfallregulierung zur Wahrung Ihrer berechtigten zivilrechtlichen Interessen gegenüber der "Großmacht" Versicherung zur Seite. Ich berate Sie unabhängig und umfassend über sämtliche möglichen Ansprüche im Rahmen der Gesetze und der Rechtsprechung. Die Versicherung des Unfallgegners hat naturgemäß ein Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen. Fragen Sie sich daher selbst, ob es in Ihrem Interesse liegt, die Regulierung Ihrer Ansprüche allein der Versicherung zu überlassen.

Ganz wichtig:
Auch bei anscheinend "klaren" Fällen, z.B. einem Vorfahrtsverstoß des Schädigers oder bei einem Auffahrunfall, können sich mannigfaltige Schwierigkeiten ergeben, sowohl was die Haftungsfrage an sich, besonders aber und immer öfter was die Schadenshöhe angeht. So werden von Seiten der Haftpflichtversicherer zur Zeit sehr gerne etwa im Rahmen der Abrechnung nach Gutachten niedrigere Stundenverrechnungssätze für Arbeitslohn und Lackierung als vom Gutachter zugrunde gelegt in Ansatz gebracht. Hier kann schnell eine Kürzung der Reparaturkosten im vierstelligen Bereich zusammenkommen. Schlecht, wenn Sie mit mehr gerechnet haben und nun Ihre Reparaturkalkulation nicht mehr aufgeht. Oder die Versicherung besteht plötzlich auf einer Nachbesichtigung Ihres Fahrzeugs, obwohl Sie bereits einen Gutachter beauftragt hatten. Oder die Versicherung rechnet auf Totalschadenbasis ab, obwohl Ihrer Ansicht nach doch ein Reparaturschaden vorliegt. Oder man unterbreitet Ihnen ein höheres sog. „Restwertangebot“  oder oder oder….  Darf die Versicherung all das? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich für Sie von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen lenken und Sie umfassend über mögliche Probleme beraten, damit Sie als Geschädigte/-er nicht später zu unrecht oder überraschend auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben. Die oft geäußerte Meinung, "die Sache ist doch klar, dafür brauche ich doch keinen Anwalt", wird spätestens dann in Zweifel gestellt, wenn die Versicherung bei der Schadenshöhe teilweise Abzüge vornimmt. Oft ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen.

Bitte beachten Sie daher unbedingt:

Es macht keinen Sinn, den Anwalt erst zu beauftragen, wenn sich in der Unfallregulierung Probleme ergeben. Vom Geschädigten selbst unbewußt begangene Fehler bei den Verhandlungen oder der Korrespondenz mit der Versicherung lassen sich später oftmals nicht wieder gutmachen. Bereits bei der Frage, ob und welcher Gutachter mit der Bezifferung des Schadens beauftragt wird, kann der unerfahrene Geschädigte Fehler machen. Eine Auswahl unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Wiesbaden finden Sie hier Kfz-Sachverständige. Ich übernehme weiterhin sämtliche mit dem Verkehrsunfall anfallende Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und ggfls. auch mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung. Sie brauchen sich nicht weiter um den Verkehrsunfallzu kümmern und legenIhren Fall in professionelle Hände bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Selbst wenn eine Mithaftung im Raume steht, kann ich für Sie im Rahmen der von mir gesteuerten Unfallregulierung unter Anwendung des sog. "Quotenvorrechts" bei bestehender Vollkaskoversicherung oftmals eine volle Kompensation Ihres Sachschadens erreichen. Insbesondere kann ich u.U. Schadenspositionen, die von der Vollkaskoversicherung nicht erstattet werden, wie z.B. Nutzungsausfall, Kostenpauschale sowie die im Rahmen der Vollkaskoversicherung meist vereinbarte Selbstbeteiligung, vom Schädiger selbst bei Mithaftung in voller Höhe für Sie geltend machen. Näheres kann ich Ihnen gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung, auch telefonisch, erläutern.

Und was kostet Sie meine Inanspruchnahme?

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.
Dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie meine Dienste in Anspruch nehmen möchten.
Nehmen Sie möglichst umgehend nach dem Unfall Kontakt mit mir auf, telefonisch, per e-mail oder ganz bequem über den neuen Internetdienst der Verkehrsanwälte schadenfix.de. Ich werde mich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, das weitere Vorgehen und einen evtl. erforderlichen persönlichen Besprechungstermin mit Ihnen abstimmen.

Sie scheuen den Weg zum Anwalt, weil Ihnen der Unfall bereits genug Ihrer kostbaren Zeit gestohlen hat?

Das ist durchaus verständlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein persönliches Gespräch in der Kanzlei zumindest zur Begründung des Mandatsverhältnisses nicht unbedingt erforderlich. Ob Ihr individueller Fall dafür geeignet ist, kann in einem Telefonat geklärt werden. Ggfls. können Sie das Formular "Fragebogen für Anspruchsteller" als Worddatei oder PDF herunterladen, ausfüllen und möglichst vollständig ausgefüllt an mich zurücksenden oder zu einem telefonisch vereinbarten Besprechungstermin mitbringen. Dies kann die Regulierung beschleunigen. Fehlende Daten können von hier aus ggfls. ermittelt werden, wie etwa die in Anspruch zu nehmende Versicherung, polizeiliche Aktenzeichen etc. Auch eine Vollmacht finden Sie zum Download hier "Vollmacht Zivil" als Worddatei oder PDF.

Hinweis: Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung von Rechtsanwalt Weger. Telefonische Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Letztes Update: 28.01.2012

 
Rechtsanwalt Weger Wiesbaden Verkehrsanwälte Direkt zur Schadensmeldung über schadenfix.de
 
Startseite Rechtsanwalt Weger Home